Die Mediation ist eine außergerichtliche Methode zur Konfliktbeilegung. In einem freiwilligen Verfahren unterstützt ein neutraler Vermittler, der Mediator, die Konfliktparteien bei der Lösungsfindung. Der Mediator ist dabei nicht entscheidungsbefugt und fällt somit auch kein Urteil oder gibt ein Ergebnis vor. Vielmehr bietet er durch den Rahmen der Mediation den Parteien die Möglichkeit, selbst ein Lösungsergebnis zu erarbeiten. Ob und wie das gemeinsame Ergebnis umzusetzen ist, wird in einer Abschlussvereinbarung gemeinsam festgehalten. Diese vertragliche Basis bildet die neue Grundlage für die zukünftige Beziehung der ehemaligen Konfliktparteien. Ziel einer Mediation ist es, den Konflikt dauerhaft zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen.
Freiwilligkeit
Nur die freiwillige Teilnahme an einer Mediation schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung einer konstruktiven Lösung. Alle Beteiligten haben jederzeit das Recht, die Mediation zu beenden.
Vertraulichkeit
Das Mediationsverfahren ist absolut vertraulich. Alle Teilnehmer verpflichten schriftlich, die Informationen und Themen vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch über ein laufendes Mediationsverfahren hinaus für die Zukunft.
Neutralität
Der Mediator verhält sich neutral und allparteilich. Das bedeutet, er ergreift keine Partei, sondern sorgt für ein faires Verfahren, indem er der Sichtweisen und Interessen beider Parteien gleichermaßen verpflichtet ist und diese zwischen den Beteiligten vermittelt.
Offenheit und Information
Für eine eigenverantwortliche Lösung des Konflikts ist es notwendig, dass die Parteien sich zu absoluter Offenheit verpflichten und alle wesentlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig darlegen.
Eigenverantwortung
Die Medianten treffen ihre Entscheidungen unabhängig von Dritten in eigener Sache und selbstständig.
Ergebnisoffenheit
Das Mediationsverfahren orientiert sich nicht an vorgegebenen Lösungen, sondern steht vielmehr für offene, flexible, kreative und
neue Lösungen.
Nachbereitung gibt zusätzliche Sicherheit
Die Mediatoren der Deutschen Wirtschaftsmediation vereinbaren im Rahmen der Abschlussvereinbarung zusätzlich eine telefonische Nachbereitung der Mediation. Nach einem zuvor abgesprochenen Zeitraum geht der Mediator nochmals auf die Parteien zu und erkundigt sich nach dem Umsetzungsstand der getroffenen Vereinbarungen, so lassen sich mögliche Umsetzungsprobleme der Abschlussvereinbarung auf diesem Wege schnell klären. Diese proaktive Kommunikation verhindert ein erneutes Auftreten des Konfliktes und bietet für beide Parteien die Sicherheit einer langfristigen und tragfähigen Lösung.