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Schlichtung

Die Schlichtung als ergänzende Methode zur Mediation

Das Schlichtungsverfahren der DWM ist ein weiteres außergerichtliches Konfliktbeilegungsinstrument. Wir verstehen dieses als eine sinnvolle Weiterentwicklung des Mediationsverfahrens. Die Schlichtung beruht dabei auf den gleichen Grundwerten wie die Mediation. Das Verfahren ist freiwillig, flexibel, vertraulich und interessenbezogen. Die Parteien arbeiten aktiv mit der Unterstützung des Schlichters an einer gemeinschaftlichen Lösung des Konfliktes. Dieser agiert dabei als neutraler Dritter.

Der zentrale Unterschied zwischen der Schlichtung und der Mediation ist die Rolle des Schlichters. Die Parteien können im Lauf des Verfahrens den Schlichter um einen unverbindlichen Einigungsvorschlag bitten. Im Gegensatz zum Mediator nimmt der Schlichter eine aktive Rolle in der Lösungsgestaltung ein, statt nur ein der Gestaltung und Begleitung des Verfahrens. Dabei nimmt er Rücksicht auf die jeweiligen Interessen und Positionen der Parteien. Der Mediator hingegen bringt keine eigene Vorschläge zur Lösung ein.

Die Schlichtung ist, wie die Mediation, ein freiwilliges Verfahren der Konfliktparteien, in dem sie versuchen wollen, ihre Streitigkeit im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu lösen. Der Ablauf ist dahingehend identisch zur Mediation. Der Mediator verantwortet in Absprache mit den Parteien den zeitlichen Rahmen, die Struktur und den Inhalt des Verfahrens. Auch dieses Verfahren ist geprägt von der Vertraulichkeit und findet nur selten öffentlich statt.

Ähnlich der Mediation sind die Konfliktparteien einzig für die Einigung und deren Inhalt verantwortlich.

Prinzipien der Schlichtung

Freiwilligkeit

Durch die freiwillige Teilnahme an einer Schichtung ist eine notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung einer konstruktiven Lösung gemeinsam mit dem Schlichter gegeben. Die Parteien haben jederzeit das Recht, die Schlichtung abzubrechen.

Vertraulichkeit

Das Schlichtungsverfahren ist absolut vertraulich, alle Teilnehmer verpflichten sich die Inhalte vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch über das laufende Verfahren hinaus für die Zukunft.

Neutralität

Der Schlichter verhält sich neutral. Das bedeutet, er ergreift keine Partei, sondern sorgt für ein faires Verfahren, indem er der Sichtweise und Interessen beider Parteien gleichermaßen verpflichtet ist und diese zwischen den Beteiligten vermittelt. Im Falle einer Intervention beachtet er alle Interessen und Positionen bei seinen Vorschlägen.

Eigenverantwortung

Die Parteien treffen ihre Entscheidungen unabhängig von Dritten in eigener Sache und selbstständig.

"Eine Schlichtung ermöglicht Parteien unverbindlich Einigungsvorschläge des neutralen Schlichters in den eigenen Lösungsprozess miteinzubeziehen."
Ihr Ansprechpartner
Matthias Härtl
Geschäftsführender Gesellschafter
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